Rechtliche Grundlagen der Freizeitpädagogik

Studiendauer: 1 Semester
Umfang: 5 ECTS-AP
Start: Wintersemester 2023/24
Hochschullehrgangsleitung: Angelika Mayer BEd MSc

Anmeldung:15. April – 31. Mai 2023

INFOVERANSTALTUNG: 
Freitag, 21. April 2023, 17:00 - 18:00 Uhr 
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Die Anforderungen unserer Arbeitswelt bedingen Veränderungen im pädagogischen Angebotsspektrum speziell für Familien und berufstätige Eltern. Diese gesamtgesellschaftlichen Prozesse erfordern vor allem auch eine ganztägige, niveauvolle Betreuung von schulpflichtigen Kindern, die durch fachlich und pädagogisch qualifiziertes Betreuungspersonal gewährleistet wird. Der Hochschullehrgang „Grundlagen der Freizeitpädagogik“ bietet den Teilnehmer_innen eine Ausbildung in den rechtlichen Grundlagen der Freizeitpädagogik.

Der Hochschullehrgang basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Standards (§ 9 Abs. 3 HG 2005 idgF) und weist ein hohes Maß an Praxisbezug (§ 9 Abs. 6 HG 2005 idgF) auf.

Die Studieninhalte sind so aufgebaut, dass die Anwendbarkeit in der beruflichen pädagogischen Praxis sichergestellt ist (§ 9 Abs. 6 HG 2005 idgF)

Der Hochschullehrgang „Rechtliche Grundlagen der Freizeitpädagogik“ stellt eine Qualifikation im Bereich Freizeitpädagogik nach StF: BGBl. II Nr. 374/2017 (§4) dar und qualifiziert die Absolvent_innen zusammen mit den Nachweisen über eine Qualifikation im Bereich Freizeitpädagogik mit einer Qualifikation im Bereich Erste Hilfe und einer oder mehrerer besonderer Qualifikationen gemäß Abschnitt 3 StF: BGBl. II Nr. 374/2017 zur Ausübung von Erziehungstätigkeiten im Rahmen der Freizeit an ganztägigen Schulformen dar.

Der Hochschullehrgang entspricht dem im § 39 Abs. 4 HG der geltenden Fassung durch das BMBWF an die Pädagogischen Hochschulen gestellten Auftrag und umfasst 5 ECTS-AP.

Die Teilnehmenden werden befähigt, die Inhalte des Hochschullehrgangs und die erworbenen Kompetenzen im Berufsfeld einzusetzen.

Der Hochschullehrgang zielt darauf ab, die Kompetenz der Teilnehmenden in Fragen der rechtlichen Grundlagen der Freizeitpädagogik zu stärken.

Die Rechtsgrundlagen für diesen Punkt sind im HG, in der HZV und in der HCV 2013 geregelt. Die Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen findet sich im § 11a HZV: Zum Hochschullehrgang „Rechtliche Grundlagen der Freizeitpädagogik“ sind Personen zuzulassen, die

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben
2. die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1, HZV erfüllen.

Die Feststellung der im § 3 Abs. 1 Z 1 definierten Anforderungen (persönliche und leistungsbezogene Eignung) erfolgt in einem Eignungsfeststellungsverfahren, bestehend aus einem Test zur Überprüfung der deutschen Sprache in Schrift, in einem Aufnahmegespräch und in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Die Lehrveranstaltungen werden geblockt abgehalten. Zwischen den Blockveranstaltungen wird der Praxistransfer durch E-Learning-Aufträge und Pre- und Postreadings unterstützt. Die Einzelbeiträge fließen in die Beurteilung der Lehrveranstaltungen ein.

Die Lehrveranstaltungen werden durch Elemente der Wissensvermittlung, ebenso wie der kollaborativen Arbeit und der Analyse von Sequenzen abwechslungsreich gestaltet. Dadurch wird die kompetenzorientierte Anwendung des vermittelten Wissens gefördert und individuelle Bedürfnisse der Teilnehmenden nach verschiedenen Lehrstrategien werden berücksichtigt.

 

Der Hochschullehrgang„Rechtliche Grundlagen der Freizeitpädagogik“an der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland wurde für die Dauer von einem Semester konzipiert und wird in berufsbegleitender Form angeboten.

Der Hochschullehrgang besteht aus einem Modul und umfasst 5 ECTS-Anrechnungspunkte.

Die Rechtsgrundlagen für diesen Punkt sind im HG, in der HZV und in der HCV 2013 geregelt. Die Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen findet sich im § 11a HZV: Zum Hochschullehrgang „Rechtliche Grundlagen der Freizeitpädagogik“ sind Personen zuzulassen, die

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben
2. die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1, HZV erfüllen.

Die Feststellung der im § 3 Abs. 1 Z 1 definierten Anforderungen (persönliche und leistungsbezogene Eignung) erfolgt in einem Eignungsfeststellungsverfahren, bestehend aus einem Test zur Überprüfung der deutschen Sprache in Schrift, in einem Aufnahmegespräch und in einem persönlichen Beratungsgespräch.