Der Burgenländische Hochschulpreis 2021 in der Kategorie wissenschaftlicher bzw. pädagogischer Bereich wird aufgeteilt in Bachelor- und Masterarbeiten bzw. Dissertationen, wobei Bachelorarbeiten erst ab einem Wert von 10 ECTS Punkten eingereicht werden können.
Somit ergeben sich für den Burgenländischen Hochschulpreis 2021 folgende Kategorien:
- Kategorie wissenschaftlicher bzw. pädagogischer Bereich
- Bachelor- und Masterarbeiten
- Dissertationen
- Kategorie künstlerischer Bereich
Für alle drei Einreichungskategorien wird das Preisgeld mit € 1.500,-- festgelegt.
Bewerbungen in deutscher oder englischer Sprache für das Jahr 2021 sind formlos unter Angabe des Betreffs „Bewerbung Burgenländischer Hochschulpreis 2021" bis Ende Mai 2021 bei der Fachhochschule Burgenland GmbH, Campus 1, 7000 Eisenstadt, z.H. Frau Mag.a Martina Landl oder digital unter hochschulpreis(at)fh-burgenland.at einzureichen. Mitzusenden sind ein Exemplar der wissenschaftlichen Arbeit oder des Werkes/Projekts (*.pdf–Datei) und eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Arbeit/des Werkes/des Projekts (Fragestellung bzw. künstlerische Idee/Projektidee, Methodik, Ergebnisse).
Eventuelle Rückfragen werden unter hochschulpreis(at)fh-burgenland.at beantwortet. Bewerbungen, die außerhalb des Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht. Die Preisverleihung erfolgt in feierlichem Rahmen.
Bewerber_innen um den Burgenländischen Hochschulpreis müssen die österreichische oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Nachweis des Geburtsorts im Land Burgenland
- Nachweis eines Wohnsitzes im Land Burgenland (Haupt- oder Nebenwohnsitz)
- Absolvierung eines Studiums an einer Hochschule bzw. Konservatorium im Burgenland
- Nachweis eines Anstellungsverhältnisses an einer Hochschule bzw. Konservatorium im Burgenland
Bereits mit einem Burgenländischen Hochschulpreis ausgezeichnete Einreichungen sind von einer erneuten Preiszuerkennung ausgeschlossen. Die Wiedereinreichung eines Antrages, der bereits einmal für den Burgenländischen Hochschulpreis eingereicht und nicht ausgezeichnet wurde, ist hingegen zulässig.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige, von den Mitgliedern der Burgenländischen Hochschulkonferenz nominierte Fachjury, deren Entscheidungen nicht anfechtbar sind. Die Mitglieder (bzw. Delegierte) der Hochschulkonferenz selbst sind von der Mitwirkung in dieser Jury ausgeschlossen.