Auch bei diesem Nebentermin wird der computerbasierte Zulassungstest (Modul B) ausgesetzt und es ist nur Modul A (online Self-Assessment) zu absolvieren. Der Kostenbeitrag ist fristgerecht einzuzahlen.
ACHTUNG: Das zweite Registrierungsfenster kann nicht für Unterrichtsfächer genutzt werden, bei denen es ein Reihungsverfahren gibt (Ernährung, Gesundheit und Konsum sowie Biologie und Umweltkunde) sowie für die Unterrichtsfächer Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, da die Anmeldefrist für die Zulassungsprüfung dieser Fächer bereits am 31. Juli 2020 endet.
Für die Anmeldung zum Studium wird die Absolvierungsbestätigung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens benötigt. Registrierte StudienwerberInnen können diese ab 24. August 2020 über ihr persönliches Benutzerkonto am Anmeldeportal herunterladen.