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Burgenländischer Hochschulpreis

Die Burgenländische Hochschulkonferenz (Fachhochschule Burgenland, Stiftung Private Pädagogische Hochschule Burgenland, Joseph-Haydn-Konservatorium des Landes Burgenland, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz - Institut Oberschützen) schreibt den Burgenländischen Hochschulpreis 2020 in zwei Kategorien aus: Er soll hervorragende Leistungen auf 1) wissenschaftlichem bzw. pädagogischem sowie 2) künstlerischem Gebiet im Burgenland (insbesondere auch Kooperationen) anregen und für eine breite Öffentlichkeit sichtbar machen.

Die beiden genannten Preiskategorien sind mit jeweils Euro 2.000,-- dotiert und werden jährlich ausgeschrieben. Bewerbungen in deutscher oder englischer Sprache für das Jahr 2020 sind formlos unter Angabe des Betreffs „Bewerbung Burgenländischer Hochschulpreis 2020" bis spätestens 15. Juni 2020 bei der Fachhochschule Burgenland GmbH, Campus 1, 7000 Eisenstadt, z.H. Frau Mag.a Martina Landl oder digital unter hochschulpreis[at]fh-burgenland.at einzureichen. Eventuelle Rückfragen werden unter hochschulpreis[at]fh-burgenland.at beantwortet. Bewerbungen, die außerhalb des Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht. Die Preisverleihung erfolgt in feierlichem Rahmen.

Bewerberinnen und Bewerber um den Burgenländischen Hochschulpreis müssen die österreichische oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen und eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Nachweis des Geburtsorts im Land Burgenland
  • Nachweis eines Wohnsitzes im Land Burgenland (Haupt- oder Nebenwohnsitz)
  • Absolvierung eines Studiums an einer Hochschule bzw. Konservatorium im Burgenland
  • Nachweis eines Anstellungsverhältnisses an einer Hochschule bzw. Konservatorium im Burgenland

Bereits mit einem Burgenländischen Hochschulpreis ausgezeichnete Einreichungen sind von einer erneuten Preiszuerkennung ausgeschlossen. Die Wiedereinreichung eines Antrages, der bereits einmal für den Burgenländischen Hochschulpreis eingereicht und nicht ausgezeichnet wurde, ist hingegen zulässig.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige, von den Mitgliedern der Burgenländischen Hochschulkonferenz nominierte Fachjury, deren Entscheidungen nicht anfechtbar sind. Die Mitglieder (bzw. Delegierte) der Hochschulkonferenz selbst sind von der Mitwirkung in dieser Jury ausgeschlossen.

Ausschreibung (PDF)