Nächste Professionalisierungsschritte auf dem Weg ins Klassenzimmer

NEU: Die Induktionsphase für Absolvent_innen des Lehramtsstudiums Sekundarstufe allgemein wird ab dem Schuljahr 2019/20 das bisherige Unterrichtspraktikum ablösen.

Ab dem 1. September 2019 werden alle nach dem neuen Dienstrecht neu angestellten Vertragslehrpersonen ihr Dienstverhältnis mit einer einjährigen Induktionsphase beginnen. Zweck dieser Induktionsphase ist eine berufsbegleitende Einführung in das Lehramt, die auf die erworbene Lehrbefähigung aufbaut. Im April fand dazu an der PPH Burgenland eine Informationsveranstaltung statt. Jürgen Neuwirth, Leiter des Bereichs Pädagogischer Dienst, gab einen Überblick der neuen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Bestimmungen. PH-Rektorin Sabine Weisz stellte die Induktionslehrveranstaltungen mit ihren Themengebieten vor (Schulrecht, Fachdidaktik, Leistungsbeurteilung, Elternarbeit, Konfliktmanagement, Schulqualität und Feedbackkultur).

Die Induktionsphase kann nur absolviert werden, wenn ein Dienstverhältnis besteht. Um sie beginnen zu können, ist daher eine Bewerbung um ausgeschriebene Lehrer_innen-Stellen erforderlich (http://www.bildung‐bgld.gv.at), wobei die Aufnahme nach Maßgabe des Bedarfs erfolgt (Voraussetzung ist das Vorhandensein entsprechender Planstellen). Ist die Bewerbung erfolgreich, so erfolgt die Aufnahme in ein Dienstverhältnis.

Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase werden durch eine_n Mentor_in begleitet, der_die sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts berät, mit ihnen deren Tätigkeit im Unterricht analysiert und reflektiert und ihren Unterricht im erforderlichen Ausmaß beobachtet. Der_die Mentor_in hat ein Entwicklungsprofil der Vertragslehrperson in der Induktionsphase zu erstellen und bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Induktionsphase ein Gutachten zu deren Verwendungserfolg abzugeben. Voraussetzung für die Bestellung zum_zur Mentor_in ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Lehrperson an einer Schule und die Absolvierung des Hochschullehrganges „Mentoring, Berufseinstieg professionell begleiten“ im Umfang von mindestens 60 ECTS. Bis 2029/2030 gilt allerdings ein Übergangsrecht, womit Betreuungslehrpersonen im ehemaligen Unterrichtpraktikum oder der schulpraktischen Ausbildung zu Mentor_innen bestellt werden können.

Bei Fragen stehen Ihnen die Expert_innen der PPH Burgenland und der Bildungsdirektion Burgenland gerne zur Verfügung.