Bedarfserhebung HLG Ethik II

Die steigende Anzahl von Jugendlichen, die sich vom Religionsunterricht abmelden oder keiner Religionsgemeinschaft angehören, zieht zunehmend von verschiedenen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen die Forderung nach sich, auch für diese Schülerinnen und Schüler einen – nicht bloß religiösen – systematischen staatlichen Ethik- und Werteunterricht zu vermitteln.
Mit Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020 wurde das Schul-Organisations-Gesetz geändert und Ethik als Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt, die keinen Religionsunterricht besuchen.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion im Hinblick auf Wege gelingender Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern soll der Ethikunterricht einen Beitrag zur individuellen Persönlichkeitsentwicklung leisten. Hierbei soll die Bereitschaft gestärkt werden, Verantwortung für das eigene Leben und das Zusammenleben mit anderen in sozialen, ökologischen, ökonomischen, politischen und kulturellen Verhältnissen zu übernehmen. Der Ethikunterricht bestärkt die Schülerinnen und Schüler, eigene Krisenerfahrungen aufzugreifen und sich im autonomen Handeln als selbstwirksam zu erfahren. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Ethikunterricht auch maturieren können.
Wie sicherlich bekannt ist, wird im Schuljahr 2021/22 "Ethik" aufsteigend in der AHS und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen der Ethikunterricht ausgerollt. Die Ausrollung nimmt dabei auf die große Zahl an auszubildenden Lehrkräften bedacht und räumt der Entwicklungsarbeit für Schulbücher die erforderliche Zeit ein.
Als Voraussetzung für eine Zulassung zum Besuch eines Hochschullehrganges Ethik an der PPH Burgenland sind ein abgeschlossenes universitäres Lehramtsstudium beziehungsweise eine gleichwertige Qualifikation und Befugnis, ein aufrechtes Dienstverhältnis an einer Stammschule und eine mindestens 3-jährige Unterrichtspraxis nachzuweisen. Aufgrund der Anforderungen werden derzeit nur Lehrkräfte aus AHS und BMHS zugelassen.
Für etliche inhaltsverwandte universitäre Lehrbefugnisse (zum Beispiel Philosophie und Psychologie; Theologie, Religionspädagogik) sind Anrechnungsanträge für bereits erfüllte Ausbildungen oder Ausbildungsteile zu erwarten.
Nähere Infos unter:https://www.ph-burgenland.at/de/studium/hochschullehrgaenge/ethik/
Ansprechpersonen:
Adele Grill BEd MAS adele.grill(at)ph-burgenland.at
MMag. Andreas Hoffmann andreas.hoffmann(at)ph-burgenland.at
Wir brauchen also zahlreiche Pädagog_innen, die das Unterrichtsfach Ethik in der Sekundarstufe II unterrichten werden.
Der Start des 1. Hochschullehrgangs erfolgte im WS 2019/20. Die Ausbildung dauert 4 Semester und umfasst 60 ECTS-AP.
Der Start eines weiteren Hochschullehrgangs ist für das WS 2021/22 geplant. Um den geplanten Hochschullehrgang Ethik an der PPH Burgenland auch starten und durchführen zu können, ist es notwendig, vorab den Bedarf an den Höheren Schulen konkret zu erheben.
Mit Hilfe unserer Online-Bedarfserhebung kann dies serviceorientiert durchgeführt werden.
Mit Ihren Daten wird es möglich sein, einen Überblick zu erhalten und auch Argumente für einen weiteren Hochschullehrgang Ethik, mit dem Ziel die zukünftig notwendigen Ethik-Pädagog_innen im Burgenland auszubilden. Grundsätzliche Informationen dazu können Sie auch dem Curriculum des HLG Ethik und den Kurzinformationen auf der Website der PPH Burgenland entnehmen.
Wir danken für Ihre Kooperation und grüßen herzlich
Adele Grill und Andreas Hoffmann