Anerkennungen
Sie sind bereits Studierende:r oder nehmen an einem Hochschullehrgang der Weiterbildung teil und sind an Anerkennungsmöglichkeiten interessiert?
Anerkennungen erfolgen auf Antrag. Dieser kann erst gestellt werden, wenn Sie an der PPH Burgenland zugelassen sind. Der Nachweis der anzuerkennenden Inhalte obliegt dem:der Antragsteller:in.
Details zu den Bestimmungen des Hochschulgesetzes finden Sie hier: Anerkennungsgrundlagen.
Wie der Prozess der Anerkennung an der PPH Burgenland genau abläuft, sehen Sie hier: Anerkennungsprozess.
Weitere Infos und Tools dazu:
Liste der Anerkennungsbeauftragten
Formular „Anerkennungsvorschlag“
PH-Online-Anleitung