Bindungsgeleitete Pädagogik – Privater Hochschullehrgang mit Masterabschluss
Studiendauer: 6 Semester
Umfang: 120 ECTS-AP
Start: Oktober 2023
Hochschullehrgangsleitung: IL Harald Mandl, BEd MAS
Der Hochschullehrgang mit Masterabschluss "Bindungsgeleitete Pädagogik" (HLG "Bindungsgeleitete Pädagogik") vermittelt pädagogischen Fachkräften Kompetenzen in der Arbeit mit beziehungstraumatisierten Kindern und Jugendlichen. Dafür bedarf es eines pädagogischen Fachpersonals, das mit Beziehungstraumata vertraut ist und auf diesem Hintergrund professionelle pädagogische Interventionen durchführen und evaluieren kann.
Im vorliegenden Hochschullehrgang werden theoretische und praktische Kompetenzen vermittelt, um präventiv oder kurativ auf die soziale, emotionale und kognitive Entwicklung betroffener Kinder und Jugendlicher einzuwirken. Ausgehend von der psychologisch fundierten Grundannahme, dass sich die psychischen Folgen von Beziehungsproblemen nur wieder im Kontext von Beziehungen heilen lassen, steht zunächst die Beziehung zwischen dem Kind_der_dem Jugendlichen und der pädagogischen Fachkraft im Zentrum der Ausbildung.
Der Private Hochschullehrgang mit Masterabschluss „Bindungsgeleitete Pädagogik“ schließt mit einer Masterarbeit im Umfang von 25 ECTS-AP ab, in der eine bindungsgeleitete Intervention dokumentiert wird, die von den Studierenden durchgeführt und evaluiert wurde. Sowohl die erworbenen diagnostischen Kompetenzen als auch die Kompetenzen in der Verwendung wissenschaftlicher Methoden sollen in die Masterarbeit eingehen.
Personen, mit einem pädagogischen Erstberuf als Lehrer_ innen bzw. in den Bereichen Sozialpädagogik, Gesundheit, Pädagogik, Kinder- und Jugendhilfe
Der Hochschullehrgang ist auf eine Dauer von 6 Semestern angelegt und hat einen Workload von 120 ECTS-AP, wovon 25 ECTS-AP auf die Masterarbeit entfallen, 5 ECTS-AP auf die Defensio der Masterarbeit und 90 ECTS-AP auf die Lehrveranstaltungen.
Ein erfolgreicher Abschluss des Privaten Hochschullehrganges mit Masterabschluss „Bindungsgeleitete Pädagogik“, womit die Ausstellung des Abschlussdokumentes sowie die Verleihung der akademischen Bezeichnung „Master of Arts“ (MA) verbunden sind, ist nur dann gegeben, wenn alle Module sowie die Masterarbeit und die Defensio erfolgreich abgeschlossen sind und damit der Workload von 120 ECTS-AP des HLG absolviert wurde.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein Bachelorstudium im Ausmaß von 180 ECTS oder ein anderes gleichwertiges, mindestens sechssemestriges Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Wenn Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen fehlen, ist das zuständige Organ der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen je nach Erfordernis aus dem Bereich Schulpädagogik, Elementarpädagogik oder Sozialpädagogik zu verbinden, die vor Beginn des Masterstudienlehrgangs zu absolvieren sind.
Die Reihung erfolgt gemäß Reihungsverordnung der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland, und zwar nach Höhe der abgeschlossenen Grundausbildung und dem Zeitpunkt der Anmeldung.