Digitale Grundbildung
Studiendauer: 4 Semester
Umfang: 30 ECTS-AP
Start: Wintersemester 2023/24
Hochschullehrgangsleitung: Mag. Anna Reumann
Anmeldung: 15. April - 31. Mai 2023
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Im Hochschullehrgang „Digitale Grundbildung" an der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland stehen die Planung, Durchführung und Reflexion digitaler Unterrichtsszenarien im Mittelpunkt. Mit besonderem Blick auf die kompetente Durchführung digitaler Lehr- und Lernszenarien sollen die Teilnehmer_innen sowohl auf das Unterrichtsfach Digitale Grundbildung, als auch auf den inkludierten Einsatz in allen Unterrichtsfächern an burgenländischen Pflichtschulen (Sekundarstufe I) vorbereitet werden.
Die Lehrveranstaltungen werden geblockt abgehalten. Zwischen den Blockveranstaltungen finden Online-Lernphasen statt.
„Um sich in der zunehmend digitalisierten Welt behaupten zu können, bedarf es einer Erweiterung des traditionellen Lernens um spezifisch informatische Kompetenzen.
Das Unterrichtsfach Digitale Grundbildung ergänzt dabei als zukunftsorientierter Teil der Schulbildung die traditionellen Fächer und Lernbereiche.“
Mag. Anna Reumann
Die Teilnehmer_innen bauen ausgehend von den Kompetenzbereichen des Lehrplans Digitale Grundbildung Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien auf und erlangen vertiefte Fertigkeiten und didaktische Vorgehensweisen im Umgang mit jener Hard- und Software, die es ihnen ermöglicht, zeitgemäße digitale Lehr- und Lernszenarien in der Schule einzusetzen.
Im Dienst stehende Pädagoginnen und Pädagogen, die im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtung das Unterrichtsfach Digitale Grundbildung unterrichten oder diese Thematik integrativ unterrichten.
Der Hochschullehrgang „Digitale Grundbildung“ umfasst 30 ECTS-AP und ist auf eine Dauer von 4 Semester angelegt. Die Inhalte werden in Online Phasen und Präsenzseminaren vermittelt.
Ergänzend zu den Bestimmungen des §52 (1) HG 2005 werden folgende Zulassungsvoraussetzungen festgelegt: [MLM1] Anmeldungen sind im Dienstweg einzureichen.
Für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Zulassungsbewerberinnen bzw. Zulassungsbewerber zum Hochschullehrgang zugelassen werden können, entscheidet die ausführende Organisationseinheit (Leitung des Hochschullehrganges) über die Reihung. Als Reihungskriterium gilt der Zeitpunkt der Anmeldung.