Grundlagen der Freizeitpädagogik
Studiendauer: 1 Semester
Umfang: 5 ECTS-AP
Start: Wintersemester 2023/24
Hochschullehrgangsleitung: Angelika Mayer BEd MSc
Anmeldung:15. April – 31. Mai 2023
Ein moderner Schulbetrieb mit Tagesbetreuung erfordert Personal für die professionelle Betreuung, die speziell auf diesen abgestimmt ist. Mit der Einrichtung des Hochschullehrgangs „Grundlagen der Freizeitpädagogik“ kommt die Private Pädagogische Hochschule Burgenland der Schulischen Freizeitbetreuungsverordnung aus 2017 des Bundesministeriums für Bildung nach, eine wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Ausbildung bereitzustellen, die für die Arbeit als Freizeitpädagoge_in an ganztägigen Schulformen qualifiziert. Ziel des Hochschullehrgangs „Grundlage der Freizeitpädagogik““ ist es, die notwendigen Qualifikationen dazu zu vermitteln.
Der Hochschullehrgang basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Standards (§ 9 Abs. 3 HG 2005 idgF) und weist ein hohes Maß an Praxisbezug (§ 9 Abs. 6 HG 2005 idgF) auf.
Die Studieninhalte sind so aufgebaut, dass die Anwendbarkeit in der beruflichen pädagogischen Praxis sichergestellt ist (§ 9 Abs. 6 HG 2005 idgF)
Der Hochschullehrgang „Grundlagen der Freizeitpädagogik“ stellt eine Qualifikation im Bereich Freizeitpädagogik nach StF: BGBl. II Nr. 374/2017 (§3) dar und qualifiziert die Absolvent_innen zusammen mit den Nachweisen über eine Qualifikation im Bereich Schulrechtliche Grundlagen mit einer Qualifikation im Bereich Erste Hilfe und einer oder mehrerer besonderer Qualifikationen gemäß Abschnitt 3 StF: BGBl. II Nr. 374/2017 zur Ausübung von Erziehungstätigkeiten im Rahmen der Freizeit an ganztägigen Schulformen.
Der Hochschullehrgang entspricht dem in § 39 Abs. 4 HG der geltenden Fassung durch das BMBWF an die Pädagogischen Hochschulen gestellten Auftrag und umfasst 5 ECTS-AP.
Die Teilnehmenden werden befähigt, die Inhalte des Hochschullehrgangs und die erworbenen Kompetenzen im Berufsfeld einzusetzen.
Der Hochschullehrgang zielt darauf ab, die Kompetenz der Teilnehmenden in Fragen der Grundlagen der Freizeitpädagogik zu stärken.
Die Rechtsgrundlagen für diesen Punkt sind im HG, in der HZV und in der HCV 2013 geregelt. Die Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen findet sich im § 11a HZV: Zum Hochschullehrgang „Grundlagen der Freizeitpädagogik“ sind Personen zuzulassen, die
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben
2. die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1, HZV erfüllen.
Die Feststellung der im § 3 Abs. 1 Z 1 definierten Anforderungen (persönliche und leistungsbezogene Eignung) erfolgt in einem Eignungsfeststellungsverfahren, bestehend aus einem Test zur Überprüfung der deutschen Sprache in Schrift, in einem Aufnahmegespräch und in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Der Hochschullehrgang„Grundlagen der Freizeitpädagogik“an der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland wurde für die Dauer von einem Semester konzipiert und wird in berufsbegleitender Form angeboten.
Der Hochschullehrgang besteht aus einem Modul und umfasst 5 ECTS-Anrechnungspunkte.
Die Rechtsgrundlagen für diesen Punkt sind im HG, in der HZV und in der HCV 2013 geregelt. Die Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen findet sich im § 11a HZV: Zum Hochschullehrgang „Grundlagen der Freizeitpädagogik“ sind Personen zuzulassen, die
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben
2. die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1, HZV erfüllen.
Die Feststellung der im § 3 Abs. 1 Z 1 definierten Anforderungen (persönliche und leistungsbezogene Eignung) erfolgt in einem Eignungsfeststellungsverfahren, bestehend aus einem Test zur Überprüfung der deutschen Sprache in Schrift, in einem Aufnahmegespräch und in einem persönlichen Beratungsgespräch.