Frühe sprachliche Förderung
Studiendauer: 1 Semester
Umfang: 6 ECTS-AP
Start: Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024
Hochschullehrgangsleitung: Anja Werfring BEd
Informationen über Anmeldemodalitäten sind direkt in den elementarpädagogischen Einrichtungen erhältlich.
Sprachliche Fähigkeiten sind wesentliche Voraussetzungen für eine gelungene Bildungslaufbahn. Demzufolge ist die Stärkung der Sprachkompetenz ab dem frühen Kindesalter eines der wichtigsten Ziele unseres Bildungssystems. Um allen Kindern gerechte Bildungschancen zu gewähren und einen gelingenden Übergang in die Grundschule zu ermöglichen, soll die notwendige Entwicklung der deutschen Sprache, ob Erst- oder Zweitsprache, durch einen professionellen Umgang mit Sprachen gefördert werden.
Auf der Basis sprachwissenschaftlicher, entwicklungspsychologischer und elementarpädagogischer Erkenntnisse erwerben die Studierenden die Kompetenz Sprech- und Sprachstandsfeststellungen durchzuführen und ein praxisorientiertes handhabbares Wissen, das sie befähigt gezielte sprachliche Förderung zu gestalten.
Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer, Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer, Lehrende an BAFEPs (Unterrichtsgegenstände: Pädagogik, Didaktik, Praxis oder Deutsch) sowie Übungskindergartenpädagoginnen und -pädagogen.
Der Hochschullehrgang umfasst drei Module zu je 2 ECTS-Anrechnungspunkte und dauert 1 Semester.
Die Inhalte werden in Präsenz- und Onlineseminaren vermittelt. Die Lehrveranstaltungen finden über die gesamte Ausbildungszeit an 6 Wochenenden (Freitag nachmittags und Samstag ganztätig) statt.
- abgeschlossenes Lehramtsstudium (gemäß Rahmencurriculum werden Volks- und Sonderschullehrer/innen bevorzugt aufgenommen)
- abgeschlossene Berufsausbildung der Elementarpädagogik bzw. Sozialpädagogik
- im Dienst stehende Lehrende an einer BAfEP (in den Bereichen Übungskindergarten, Didaktik, Praxis, Pädagogik und Deutsch)
Es ist mindestens eine der Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Innerhalb der Zulassungsvoraussetzungen gilt als Reihungskriterium das Datum der Anmeldung.