Physik – Schwerpunktlehrer_in
Studiendauer: 4 Semester
Umfang: 25 ECTS-AP
Start: Wintersemester 2023/24
Hochschullehrgangsleitung: Mag. Anna Reumann
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Fragen an: anna.reumann(at)ph-burgenland.at
Physik, als Lehre der Natur, bildet die Grundlage der Naturwissenschaften. Sie begegnet uns im Alltag in vielfältiger Weise. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Schüler_innen bereits in der Schule ein fundiertes Verständnis für die grundlegenden Konzepte und Prinzipien der Physik entwickeln. Der Physikunterricht soll den Schüler_innen ermöglichen, Kompetenzen zu entwickeln, um als kritische und verantwortungsbewusste Bürger_innen Probleme aus physikalischer Sicht zu betrachten und zu lösen.
Im Hochschullehrgang Physik – Schwerpunktlehrer_in werden fachwissenschaftliche und fachdidaktische Impulse für den Physikunterricht gesetzt.
Der Hochschullehrgang bietet eine praxisnahe Umsetzung der neuen Lehrplaninhalte. Dabei werden Schwerpunkte auf die folgenden Kompetenzbereiche gelegt: Optik und Schall, Mechanik und Energie, Elektrizität und Magnetismus, Wärmelehre, Wetter und Klima, Strahlung und moderne Physik.
In diesem Hochschullehrgang wird vor allem ungeprüften Physiklehrpersonen die Möglichkeit geboten, sich in diesem Bereich weiterzubilden und praxisnahe Kenntnisse zu erwerben. Es soll nicht nur das notwendige Wissen vermittelt, sondern auch gezeigt werden, wie dieses Wissen erfolgreich im Unterricht umgesetzt werden kann.
Neben den praxisnahen Inhalten dient der Hochschullehrgang Physik – Schwerpunktlehrer_in auch zum Aufbau einer Community von Kolleg_innen, die Neues erproben, Bewährtes teilen und gemeinsam, mit Unterstützung von Expert_innen aus Fachwissenschaften und Fachdidaktik, ihre Kompetenzen weiter professionalisieren wollen.
Zielgruppe sind Lehrer_innen der Sekundarstufe I in einem aktiven Dienstverhältnis.
Der Hochschullehrgang Physik – Schwerpunktlehrer_in umfasst 25 ECTS-AP und ist auf eine Dauer von 4 Semestern angelegt. Der Hochschullehrgang ist berufsbegleitend organisiert. Die Lehrveranstaltungen finden sowohl online als auch in Präsenz an der PPH Burgenland bzw. an unterschiedlichen Schulstandorten statt.
Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt gemäß §52f (2) HG 2005 idgF ein aktives Dienstverhältnis sowie die Anmeldung und Genehmigung auf dem Dienstweg voraus.
Für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Bewerber_innen zum Hochschullehrgang zugelassen werden können, entscheidet die ausführende Organisationseinheit (Leitung des Hochschullehrganges) über die Reihung. Als Reihungskriterium gilt der Zeitpunkt der Anmeldung.