Ansuchen und Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung
Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist in der dafür zuständigen Abteilung (Sekretariat des Instituts für Ausbildung und praktische Studien) mittels Antragsformular einzubringen.
Folgende Dokumente sind zu übermitteln:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Lichtbildausweis
- Standesnachweis (falls vorhanden)
- Lebenslauf
- Schulzeugnisse (aller Schulbildungen ab der 8. Schulstufe)
- Dienstzeugnisse/Arbeitsbestätigungen (Auszug der Versicherungszeiten)
- Seminarbestätigungen (falls vorhanden)
- Sonstige Zeugnisse und Bestätigungen
Zur Studienberechtigungsprüfung sind Personen zuzulassen, die die Zulassung zu einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule anstreben und das 20. Lebensjahr vollendet haben sowie eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen.
Personen, die ein Lehramtsstudium Sekundarstufe anstreben, sind abweichend davon auch zur Studienberechtigungsprüfung zuzulassen, wenn
- sie eine Lehrabschlussprüfung abgelegt oder
- eine mittlere Schule abgeschlossen oder
- eine nach Umfang und Anforderungen gleichwertige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und eine insgesamt vierjährige Ausbildungsdauer (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges) erreicht haben