Prüfungsfächer
Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema: Die Prüfungskandidatin/Der Prüfungskandidat hat nachzuweisen, dass sie/er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es stehen drei Themen zur Wahl. Die Arbeitszeit beträgt vier Stunden.
Mathematik 1: Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik. Die Prüfung ist in einem Prüfungsvorgang schriftlich und mündlich abzulegen.
Lebende Fremdsprache 2: Fertigkeitsbereiche – Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben – entsprechend des europäischen Referenzrahmens – Kompetenzniveau B2:
- kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen;
- versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen
- kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen bzw. Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist
- kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben
- Kenntnis und Anwendung der Grammatik sowie des Grund- und Aufbauwortschatzes
Prüfungsinhalte:
- Überprüfung des Hör- und Leseverständnisses
- Übersetzen eines einfachen Textes in korrektes Deutsch
- Verfassen eines Aufsatzes
Prüfungsmethode: schriftlich und mündlich
Pädagogische Grundlagen: Mit dem Fach „Pädagogische Grundlagen“ haben die Kandidatinnen und Kandidaten nachzuweisen, dass sie sich zu Themengebieten der Pädagogik argumentativ schriftlich oder mündlich zu äußern vermögen. Die Themengebiete umfassen allgemeine Grundbegriffe und Fragestellungen der Pädagogik und ihrer Teildisziplinen, den Erziehungsprozess, Medienerziehung und Institutionen der Erziehung und Bildung. Die Prüfung ist in einem Prüfungsvorgang schriftlich oder mündlich (1 Stunde) abzulegen.
Wahlfach aus dem angestrebten Studium. (2) Für das Wahlfach ist eine Vorlesungsprüfung im Umfang von mindestens 3 ECTSAnrechnungspunkten aus dem angestrebten Studium zu wählen, die im Curriculum für das erste oder zweite Semester des Studiums empfohlen wird. Für das Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung kann stattdessen auch ein Seminar im Umfang von mindestens 3 ECTS-Anrechnungspunkten, das im Curriculum für das erste oder zweite Semester des Studiums empfohlen wird, besucht werden. Es wird empfohlen, eine Vorlesungsprüfung bzw. für das Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung ein Seminar aus dem angestrebten Studium zu wählen. Das Wahlfach ist bei der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung festzulegen. Eine nachträgliche Änderung ist auf Antrag der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten oder bei einer Änderung des Lehrangebotes möglich.
Vorbereitungskurse der VHS Burgenland finden Sie HIER.